Verbandspolitik

Zweck und Aufgaben des Verbandes


Der 1997 gegründete Verband ist die offizielle Interessen- und Arbeitgebervertretung der privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen im Bereich der Forstwirtschaft im Freistaat Sachsen.

Tätigkeitsfelder der vertretenen Unternehmen:

Forsttechnische Dienstleistung:

Walderneuerung/Erstaufforstung
Waldpflegemaßnahmen
Holzeinschlag
Holzrückung
Holztransport
Waldschutz
Vermarktung / Holzhandel

Forstliche Ingenieurleistungen:

Gutachtenerstellung (Waldwertschätzung, Entschädigungsgutachten etc.)
Forstplanung / Forsteinrichtung
Betriebsleitung / Betriebsführung
Auftraggeber sind die Staatsbetriebe Sachsenforst, private Waldbesitzer, Kommunen und sonstige Körperschaften.

Bildung:

Ausbildung
Fortbildung
Weiterbildung
Bildungsunternehmen ist die Umweltservice GmbH


Zielsetzung des Verbandes

1. Förderung des Dialogs zwischen forstwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen und den Ministerien, den Staatsbetrieben Sachsenforst und den Ämtern
2. Förderung des Dialogs zwischen beteiligten Marktpartnern (Waldbesitzer, Säge- und Holzindustrie)
3. Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Forstwirtschaft
4. Förderung der engeren Zusammenarbeit zwischen den einzelnen forstwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen, Informations- und Erfahrungsaustausch
5. Vertretung und Förderung der Belange der Mitglieder
6. Der Verband ist Träger von forstlichen Projekten (z.B.: „Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement von klein- und mittelständischen Dienstleistungsunternehmen in der Forstwirtschaft“; Fortbildung von Forstspezialmaschinenführern etc.)
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Organisationsstruktur

Organ des Sächsischen Forstunternehmer-Verbandes e.V. ist die Mitgliedervollversammlung und der Vorstand.

Sondergremien des Verbandes sind die Regionalverantwortlichen sowie die gesondert tagende Sachverständigengruppe.


Mitglieder

Im Freistaat Sachsen existieren derzeit ca. 120 – 130 Forstunternehmen mit insgesamt rund 1.500 Beschäftigten. Davon sind ein Drittel im Sächsischen Forstunternehmer-Verband e.V. organisiert.

Über die Mitgliedschaft wird satzungsmäßig durch Antrag bei der Mitgliederversammlung entschieden.